RS Vwgh 1995/7/4 95/08/0159

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Veröffentlicht am 04.07.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/08/0084 6

Stammrechtssatz

Die Unterlassung der in § 10 Abs 2 AlVG angeordneten Anhörung des Verwaltungsausschusses könnte nicht schlechthin zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung führen, sondern nur dann, wenn überhaupt Anhaltspunkte für Gründe vorlägen, die " berücksichtigungswürdig " im Sinne des § 10 Abs 2 AlVG sein könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995080159.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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