RS Vwgh 1995/7/4 95/08/0159

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Veröffentlicht am 04.07.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/29 92/08/0053 2

Stammrechtssatz

Die Angemessenheit der Entlohnung ist im Hinblick auf die gebotene Entlohnung für die konkret zugewiesene Beschäftigung zu prüfen (Hinweis E 26.2.1987, 86/08/0199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995080159.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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