RS Vwgh 1995/7/20 95/07/0089

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Veröffentlicht am 20.07.1995
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Index

50/01 Gewerbeordnung
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §29 Abs1;
AWG 1990 §29 Abs8;
GewO 1973 §354;
GewO 1994 §354;

Rechtssatz

Die Bewilligung eines Versuchsbetriebes im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 29 AWG ist aufgrund der Verweisungsnorm des § 29 Abs 8 letzter Satz AWG eine provisorische Maßnahme mit dem Zweck der Gewinnung der für eine Entscheidung nach § 29 Abs 1 AWG erforderlichen tatsächlichen Grundlagen (Hinweis E 25.1.1994, 93/04/0173), welche ein anhängiges Genehmigungsverfahren voraussetzt und nur aufgrund eines eigenen Antrages erteilt werden kann (Hinweis Kinscher,

Die Gewerbeordnung 1973, 8te Auflage Anm 3 zu § 354; E vom 23.4.1991, 90/04/0321).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995070089.X03

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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