RS Vwgh 1995/8/24 95/04/0069

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Veröffentlicht am 24.08.1995
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §360 Abs1;
GewO 1994 §80 Abs1;

Rechtssatz

ISd § 360 Abs 1 GewO 1994 kommt es nicht darauf an, daß die angeordneten Maßnahmen geeignet sind, allfällige nachteilige Einwirkungen des Gewerbebetriebes (hier: auf die Beschaffenheit der Gewässer oder die Kontaminierung des Erdreiches) zu verhindern (Hinweis: E 29.3.1994, 93/04/0225).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995040069.X03

Im RIS seit

19.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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