RS Vwgh 1995/9/5 94/08/0221

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Veröffentlicht am 05.09.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/09/05 94/08/0252 7

Stammrechtssatz

Für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung innerhalb des Wohnortes oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen sind ausschließlich die Kriterien des § 9 Abs 2 AlVG maßgebend. Demnach ist auf die Gefährdung der Versorgung der Familienangehörigen, zu deren Unterhalt der Arbeitslose verpflichtet ist, nicht Bedacht zu nehmen (hier: Betreuung von Kleinkindern, darunter eines hörgeschädigten Kindes durch den Alleinerzieher; Hinweis E 3.7.1986, 85/08/01979, E 12.2.1987, 86/08/0167, E 12.2.1988, 86/08/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080221.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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