RS Vwgh 1995/9/6 95/01/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1995
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs2 lita;
StbG 1985 §10 Abs2;
StbG 1985 §34 Abs1 Z4;
StbG 1985 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/07 93/01/0129 1

Stammrechtssatz

§ 34 StbG 1985 stellt eine notwendige Ergänzung zu § 10 Abs 2 StbG 1985 dar, indem damit gleichfalls der Zweck verfolgt wird, die Fälle mehrfacher Staatsbürgerschaft möglichst zu vermeiden. Bei der Auslegung des § 34 Abs 1 Z 4 StbG 1985 ist daher auch § 10 Abs 2 lit a StbG 1985 heranzuziehen. Aus § 34 Abs 1 Z 4 StbG 1985 ergibt sich demnach (ebenso) eine Handlungspflicht des Betreffenden, die allerdings ihre Grenze in der (rechtlichen und faktischen) Möglichkeit und Zumutbarkeit derartiger Handlungen findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995010038.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten