RS Vwgh 1995/9/20 95/20/0405

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/29 93/01/0814 1

Stammrechtssatz

Aus polizeilichen Nachforschungen nach dem Aufenthalt von Angehörigen kann für sich allein weder Verfolgung noch unbegründete Furcht vor einer solchen abgeleitet werden (Hinweis E 17.6.1992, 92/01/0546)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995200405.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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