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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/29 93/01/0377 4 (hier: ein solcher Grund ist aufgrund des Umstandes, daß der Asylwerber der albanischen Minderheit in Kosovo angehört, nicht erkennbar; Hinweis E 4.10.1995, 95/01/0042, 0080)Stammrechtssatz
Die Flucht wegen Einberufung zum Militärdienst könnte nur dann asylrechtlich relevant sein, wenn die Einberufung aus einem der in der FlKonv genannten Gründe erfolgt wäre oder aus solchen Gründen eine drohende allfällige Bestrafung wegen Wehrdienstverweigerung schwerer als gegenüber anderen Staatsangehörigen gewesen wäre (Hinweis E 21.4.1993, 92/01/1121,1122).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995010077.X01Im RIS seit
20.11.2000