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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Keine denkunmögliche oder willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs auf Grund der Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung durch den - in großer räumlicher Entfernung zum Kaufgrundstück wohnenden - Erwerber gemäß §4 Abs1 Oö GVG 1975; keine Verletzung der Liegenschaftserwerbsfreiheit
(ähnlich: E v 05.10.92, B695/91).
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, SelbstbewirtschaftungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B584.1991Dokumentnummer
JFR_10078995_91B00584_01