RS Vfgh 1992/10/5 B584/91

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Veröffentlicht am 05.10.1992
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art6 Abs1 / Liegenschaftserwerb
Oö GVG 1975 §4 Abs1

Rechtssatz

Keine denkunmögliche oder willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs auf Grund der Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung durch den - in großer räumlicher Entfernung zum Kaufgrundstück wohnenden - Erwerber gemäß §4 Abs1 Oö GVG 1975; keine Verletzung der Liegenschaftserwerbsfreiheit

(ähnlich: E v 05.10.92, B695/91).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:B584.1991

Dokumentnummer

JFR_10078995_91B00584_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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