RS Vwgh 1995/11/9 95/18/0980

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Veröffentlicht am 09.11.1995
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
FrG 1993 §20 Abs2;
StGB §10 Abs1;

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall hat sich der Fremde vor der von ihm begangenen Straftat (hier Einbruchsdiebstahl) noch nicht zehn Jahre im Bundesgebiet aufgehalten. Die Voraussetzungen des § 10 StGB 1985 zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind somit hier nicht erfüllt.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995180980.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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