RS Vwgh 1995/11/10 92/17/0292

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1995
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §29 Abs2;
GewStG §25 Abs1;
GewStG §29;

Rechtssatz

Ausführungen zu den Kriterien, die für die lohnsummensteuerliche Zuordnung eines Fahrverkäufers maßgeblich sind (Hinweis E 30.3.1992, 91/15/0112; E 23.4.1992, 91/15/0153; hier keine Zuordnung zur Zentrale).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992170292.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten