RS Vwgh 1995/11/24 92/17/0234

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Veröffentlicht am 24.11.1995
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §183 Abs4;
BAO §98;
LAO Stmk 1963 §148 Abs4;
LAO Stmk 1963 §81 Abs1;
LAO Stmk 1963 §93 Abs2;
WEG 1975 §17;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Die die Liegenschaft betreffenden Abgabenbescheide können den Miteigentümern zu Handen des Verwalters nach § 17 Abs 2 WEG wirksam zugestellt werden (Hinweis E 16.3.1992, 90/15/0008). Für die Einräumung des Parteiengehörs bedeutet dies, daß es ausreichend und geboten ist, das Parteiengehör dem Vertreter einzuräumen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992170234.X05

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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