RS Vwgh 1995/12/20 95/01/0220

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Veröffentlicht am 20.12.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §20 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;

Rechtssatz

Der vom Asylwerber geltend gemachte Umstand, er habe den österreichischen Behörden anläßlich seiner Ersteinvernahme nicht soweit getraut, seine vollen Beweggründe für seine Flucht darzulegen, ist nicht geeignet, iSd § 20 Abs 2 AsylG 1991 (in der vom VfGH bereinigten Fassung, BGBl 1994/610) eine Ergänzung oder Wiederholung des Ermittlungsverfahrens erster Instanz für erforderlich zu erachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995010220.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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