RS Vwgh 1996/2/20 95/08/0175

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1996
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
HBG §2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/24 91/08/0010 1

Stammrechtssatz

Hausbesorger - und schon deshalb versicherungspflichtig - ist, wer sich sowohl zur Reinhaltung als auch zur Wartung und Beaufsichtigung eines Hauses gegen Entgelt verpflichtet hat. Sind Dienstpflichten aus allen drei Bereichen übertragen worden, so spielt es keine Rolle, daß keine davon in vollem Umfang zu erbringen ist (Hinweis E 13.10.1988, 87/08/0092).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Hausbesorger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080175.X02

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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