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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/01/0027Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/04 90/09/0071 3 (hier: "erst jetzt")Stammrechtssatz
Durch die Verwendung des Wortes nunmehr im Wiederaufnahmeantrag ist die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages nicht offensichtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994010767.X01Im RIS seit
03.04.2001