RS Vwgh 1996/2/28 94/01/0767

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs2;
VwGG §45 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/01/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/04 90/09/0071 3 (hier: "erst jetzt")

Stammrechtssatz

Durch die Verwendung des Wortes nunmehr im Wiederaufnahmeantrag ist die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages nicht offensichtlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994010767.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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