RS Vwgh 1996/3/20 96/03/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1996
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
GelVerkG §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/30 94/03/0155 1

Stammrechtssatz

Dem Gegenstand der Regelung des § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 nach soll mit dem Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit das Vorhandensein der nach der Eigenart des Gewerbes erforderlichen Eigenschaften bei den im Fahrdienst verwendeten Personen hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, insbesondere in Ansehung der Sicherheit der im Rahmen des Taxigewerbes zu befördernden Personen, gewährleistet werden (Hinweis E 15.6.1994, 92/03/0223).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030042.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten