RS Vwgh 1996/5/9 95/20/0100

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Veröffentlicht am 09.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §58 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/07 94/20/0739 1

Stammrechtssatz

Macht der Asylwerber geltend, er sei im Transportmittel so versteckt gewesen, daß es ihm aus objektiver Sicht ohne fremde Hilfe nicht möglich gewesen wäre, Verfolgungssicherheit in einem Durchreisestaat in Anspruch zu nehmen, so hat sich die Behörde mit diesem Vorbringen und dessen Glaubwürdigkeit auseinanderzusetzen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200100.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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