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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/09/27 95/21/0873 3 (hier: Das In-Aussicht-Stellen der Einberufung ist nicht als Verfolgungshandlung zu qualifizieren)Stammrechtssatz
Die Furcht vor Ableistung des Militärdienstes bzw die Verweigerung desselben kann grundsätzlich nicht als Umstand gewertet werden, der eine asylrechtlich relevante Gefahr begründet (Hinweis E VS 29.6.1994, 93/01/0377).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010074.X01Im RIS seit
20.11.2000