RS Vwgh 1996/5/22 95/01/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/09/27 95/21/0873 3 (hier: Das In-Aussicht-Stellen der Einberufung ist nicht als Verfolgungshandlung zu qualifizieren)

Stammrechtssatz

Die Furcht vor Ableistung des Militärdienstes bzw die Verweigerung desselben kann grundsätzlich nicht als Umstand gewertet werden, der eine asylrechtlich relevante Gefahr begründet (Hinweis E VS 29.6.1994, 93/01/0377).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010074.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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