RS Vfgh 1994/2/28 B1293/93

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Veröffentlicht am 28.02.1994
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Rechtssatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der Genehmigung eines Ausländergrunderwerbs aufgrund der Annahme drohender Überfremdung; keine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit des Vermögens mangels Geltung dieses Rechts für Liegenschaftsbewegungen

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausländergrunderwerb, Überfremdung, Freizügigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B1293.1993

Dokumentnummer

JFR_10059772_93B01293_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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