RS Vwgh 1996/6/5 96/20/0041

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Veröffentlicht am 05.06.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §19 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Ohne Hinzutreten besonderer Umstände reicht die vorsätzliche Weigerung, an der Messung der Körpergröße als einem Teil der erkennungsdienstlichen Behandlung des Asylwerbers durch die Abnahme der Kopfbedeckung mitzuwirken, nicht aus, um den Tatbestand des § 19 Abs 1 Z 3 AsylG 1991 zu verwirklichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996200041.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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