RS Vwgh 1996/6/5 96/20/0041

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Veröffentlicht am 05.06.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §19 Abs1 Z3;
AsylG 1991 §19 Abs2;
AVG §71 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Im Falle des § 19 Abs 1 Z 3 AsylG 1991 kommt eine sinngemäße Anwendung der Bestimmung des § 71 AVG über die Wiedereinsetzung nicht in Betracht, weil eine Verweigerung der Mitwirkung an der erkennungsdienstlichen Behandlung stets leichte Fahrlässigkeit übersteigt. Eine Weigerung ist schon dem Wortsinn nach ohne Vorsatz nicht denkbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996200041.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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