RS Vwgh 1996/6/19 95/21/0098

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Veröffentlicht am 19.06.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/09 Internationales Privatrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §182;
AufG 1992 §3 Abs1;
IPRG §12;
IPRG §9 Abs1;

Rechtssatz

Dem Fremden kommen bei Zutreffen der behaupteten Adoption die Rechte eines "Kindes" iSd § 3 Abs 1 AufenthaltsG 1992, mit welchem Begriff die familienrechtliche Beziehung gemeint ist, zu. § 3 Abs 1 AufenthaltsG 1992 stellt darüber hinaus auf die Minderjährigkeit solcher Kinder ab; die Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit einer Person sind nach deren Personalstatut zu beurteilen (§ 12 IPRG), das ist das Recht des Staates, dem die Person angehört (§ 9 Abs 1 IPRG). Wird demnach auch die Minderjährigkeit des Fremden bejaht, hat er gemäß § 3 Abs 1 AufenthaltsG 1992 einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bewilligung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995210098.X02

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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