RS Vwgh 1996/9/25 95/01/0111

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Veröffentlicht am 25.09.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/06/28 94/01/0299 1

Stammrechtssatz

Bringt der Asylwerber gegen die sich bloß auf die Mitgliedschaft des Drittstaates zur FlKonv stützende Begründung der belBeh weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht etwas vor, geht er somit über die Heranziehung dieses Ausschlußgrundes völlig hinweg, so vermag auch der VwGH der belBeh im Hinblick auf seine ständige Rechtsprechung zum Begriff der Verfolgungssicherheit gem § 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (Hinweis E 27.5.1993, 93/01/0256 und E 24.11.1993, 93/01/0357) nicht entgegenzutreten (Hinweis E 22.6.1994, 94/01/0430).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010111.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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