RS VwGH Erkenntnis 1996/09/30 91/12/0135

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Veröffentlicht am 30.09.1996
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Rechtssatz

Die Vermutung der ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst gem § 51 Abs 2 BDG 1979 im Falle des Zutreffens einer der dort genannten drei Tatbestandsalternativen mit den bezugsrechtlichen Konsequenzen nach § 13 Abs 3 Z 2 GehG ist dann ausgeschlossen, wenn dem Beamten ein tatbestandsmäßiges Verhalten weder möglich noch zumutbar ist.

Im RIS seit
25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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