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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/03/06 95/20/0219 1Stammrechtssatz
Die Annahme der belBeh, die einschreitenden Staatsorgane handelten in Verfolgung der verleumderisch gegen die Oppositionellen des Landes geführten Ermittlungen "subjektiv ehrlich", entbehrt im Beschwerdefall im Hinblick auf die dezidiert anders lautende Behauptung des Asylwerbers jeglicher Grundlage (Hinweis E 6.3.1996, 95/20/0200). Im übrigen kann auch Verleumdung zur politischen Waffe erklärt werden, um den dahinterliegenden politischen Charakter auch vor der internationalen Öffentlichkeit zu verschleiern (hier: Bangladesh).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200195.X01Im RIS seit
20.11.2000