RS Vfgh 1994/11/28 B267/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1994
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
Vlbg GVG §1 Abs1 lita
Vlbg GVG §5 Abs1
  1. B-VG Art. 7 heute
  2. B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013
  3. B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  4. B-VG Art. 7 gültig von 16.05.1998 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/1998
  5. B-VG Art. 7 gültig von 14.08.1997 bis 15.05.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/1997
  6. B-VG Art. 7 gültig von 01.07.1988 bis 13.08.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 341/1988
  7. B-VG Art. 7 gültig von 01.01.1975 bis 30.06.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  8. B-VG Art. 7 gültig von 19.12.1945 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  9. B-VG Art. 7 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs; Tauschintention der Beschwerdeführerin keine Grundlage für die Entscheidung über das vorliegende Kaufgeschäft

Rechtssatz

Wenn die Grundverkehrsbehörde argumentiert, die beschwerdeführende Agrargemeinschaft beabsichtige, das Grundstück zu tauschen und damit der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen, so verkennt sie, daß sie die Möglichkeit hätte, dem (den) Tauschgeschäft(en) die Genehmigung zu verweigern. Das Vlbg GVG spricht nämlich vom Verkehr mit Grundstücken; mitumfaßt ist also auch das Tauschgeschäft.

Die Intentionen eines Grundstückskäufers hinsichtlich jener Grundstücksgeschäfte, welche er (irgendwann) in der Zukunft mit dem Grundstück hat, können jedoch nicht als Grundlage für die Entscheidung über das jetzt vorliegende Kaufgeschäft herangezogen werden. Die beschwerdeführende Agrargemeinschaft ist in der Lage und auch Willens, das kaufgegenständliche Grundstück bis zur weiteren Disposition landwirtschaftlich zu nutzen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B267.1994

Dokumentnummer

JFR_10058872_94B00267_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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