RS Vwgh 1996/11/21 95/20/0570

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1996
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/06/05 95/20/0463 1 (hier: dies gilt auch für mit einem Antrag auf Wiederaufnahme vorgelegte Urkunden)

Stammrechtssatz

Legt der Asylwerber im Berufungsverfahren Urkunden vor, die ihm iSd § 20 Abs 2 AslyG 1991 im Verfahren erster Instanz noch nicht zur Verfügung gestanden sind, so hat die Berufungsbehörde gem § 16 AsylG 1991 - da entsprechende Anhaltspunkte vorliegen - den Asylwerber von Amts wegen zur Ermittlung der weiteren Entscheidungsgrundlagen zu dieser Frage zu vernehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200570.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten