RS Vwgh 1996/11/22 93/17/0053

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Veröffentlicht am 22.11.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1 impl;
BAO §83 Abs1;
BAO §83 Abs3;
LAO Wr 1962 §57 Abs1;
LAO Wr 1962 §57 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0895/73 E 8. April 1975 VwSlg 4819 F/1975; RS 1

Stammrechtssatz

Eine Vollmacht kann auch durch konkludente Handlungen erteilt werden (Schutz des Dritten im Vertrauen auf den äußeren Tatbestand); eine solche Vollmacht ist auch rechtswirksam, wenn keine Niederschrift iSd § 83 Abs 3 BAO aufgenommen wurde.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170053.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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