RS Vwgh 1996/11/27 96/12/0080

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Veröffentlicht am 27.11.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §80 Abs5 Z1;

Rechtssatz

Der Eintritt der Tatbestandsvoraussetzungen des § 80 Abs 5 Z 1 BDG 1979 verpflichtet die Dienstbehörde keinesfalls, bei sonstiger Verwirkung von der ihr eingeräumten Ermächtigung zur Erlassung des Entziehungsbescheides sofort Gebrauch zu machen (Hinweis E 29.11.1988, 86/12/0155, und E 17.5.1995, 94/12/0216).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120080.X03

Im RIS seit

13.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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