RS Vwgh 1996/12/18 94/15/0168

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
EStG 1988 §23;
HGB §178;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/07/10 94/15/0114 2 (hier Zuwendung des Komplimentärs an eine KG)

Stammrechtssatz

Bei einer Vermögenszuwendung des einzigen Gesellschafters einer überschuldeten GmbH an diese ist eine Untersuchung dahin geboten, ob die Zuwendung nach ihrem inneren Gehalt - ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung - ihre Ursache in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder im Gesellschaftsverhältnis hat. Im letzteren Fall ist die Leistung - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung zB als Darlehen oder stille Beteiligung - als verdeckte Einlage anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150168.X04

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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