RS Vwgh 1997/2/26 95/12/0097

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Veröffentlicht am 26.02.1997
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;
GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;

Rechtssatz

Kosten der vorübergehenden Unterbringung des im Ausland verwendeten Beamten und seiner Angehörigen in einem Hotel bis zur Anmietung einer zumutbaren Wohnung sind typologisch als Kosten iSd § 21 Abs 1 Z 3 GehG zu beurteilen (die Frage, wie - beispielsweise - Kosten einer Wohnung zu beurteilen wären, die nicht bloß als Unterkunft dient, sondern auch zur Ausübung einer dienstlich gebotenen Repräsentation - Hinweis E 18.12.1996, 96/12/0085, 0255 und 0269, - konnte hier dahingestellt bleiben).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995120097.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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