RS Vwgh 1997/4/22 96/11/0069

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs3;
KFG 1967 §74 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 lita;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Für die Art und die zeitliche Dauer der Entziehung der Lenkerberechtigung ist es ohne Bedeutung, ob der Lenker die ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen an ein und demselben Tag begangen hat (hier: Zwei Verkehrsunfälle mit Sachschaden und Fahrerflucht in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand; Hinweis E 1.10.1996, 96/11/0213).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110069.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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