RS Vwgh 1997/4/28 97/10/0001

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Veröffentlicht am 28.04.1997
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1 Abs2 idF 1987/576;
ForstG 1975 §172 Abs6 idF 1987/576;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/18 89/10/0170 1

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Erteilung eines Wiederbewaldungsauftrages nach § 172 Abs 6 lit a ForstG ist, daß es sich bei der wiederzubewaldenden Fläche zum Zeitpunkt des Beginnes der widerrechtlichen Entfernung des forstlichen Bewuchses (argumentum: "bei Behandlung des Waldes") und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald iSd ForstG gehandelt hat (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997100001.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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