RS Vwgh 1997/5/28 97/12/0101

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §15 Abs2;
GehG 1956 §15 Abs3;
GehG 1956 §19a;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Bemessung der Erschwerniszulage hat aus einer Gesamtschau zu erfolgen, und zwar aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten am Dienstort im fraglichen Zeitraum und nicht aufgrund einer "Punktetabelle", der als Beilage zu den sogenannten Auslandsbesoldungsrichtlinien ebensowenig normative Kraft zukommt wie den Richtlinien selbst (Hinweis E 18.12.1996, 96/12/0085).

Schlagworte

Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120101.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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