RS Vwgh 1997/7/2 97/12/0116

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Veröffentlicht am 02.07.1997
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

GehG 1956 §142 Abs4 idF 1994/550;
PG 1965 §5 Abs1 idF 1995/297;

Rechtssatz

§ 142 Abs 4 GehG stellt nicht auf den tatsächlichen Bezug der Dienstzulage ab. Maßgebend ist das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für deren "Bezug", also die GEBÜHRLICHKEIT der Dienstzulage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120116.X01

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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