RS Vwgh 1997/7/10 96/20/0002

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Veröffentlicht am 10.07.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §20 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
AVG §15;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/03/19 95/01/0553 2 (hier: sonstige Fremdsprache)

Stammrechtssatz

Der Verweis der Behörde auf § 15 AVG stellt keine geeignete Antwort auf den vom Bf vorgebrachten Vorwurf der mangelhaften Rückübersetzung seiner in englischer Sprache gemachten Angaben dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200002.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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