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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §3 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/02/0308Rechtssatz
Da an der Verhinderung von "Schwarzarbeit" ein großes öffentliches Interesse besteht (Hinweis E 17.11.1995, 95/02/0132, 0133, 0134), reicht allein schon das Betreten des Fremden bei der Verrichtung von Schwarzarbeit durch Organe des Arbeitsinspektorates aus, um die Notwendigkeit der Schubhaft im Hinblick auf die Sicherung eines voraussichtlich zu verhängenden Aufenthaltsverbotes zu rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996020306.X01Im RIS seit
03.04.2001