RS Vwgh 1997/9/30 96/01/1224

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10;
StbG 1985 §11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/01/0073 2

Stammrechtssatz

Zur Begründung der Ermessensentscheidung über Verleihung der Staatsbürgerschaft hat die Beh die Persönlichkeit des Staatsbürgerschaftswerbers und sein gesamtes bisheriges Verhalten unter Berücksichtigung auch schon getilgter Vorstrafen daraufhin zu beurteilen, ob er nach seinem bisherigen Verhalten für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedenklich erscheint, wobei nicht auf formale Gesichtspunkte abzustellen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996011224.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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