RS Vwgh 1997/9/30 96/01/0467

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/09/19 95/19/0088 1

Stammrechtssatz

Im Rahmen einer Beurteilung der Gesamtsituation eines Asylwerbers ist die einem Familienangehörigen drohende Verfolgung insoferne nicht außer Betracht zu lassen, als diese grundsätzlich geeignet wäre, eine dem Asylwerber selbst drohende individuelle Verfolgung zu untermauern. Dahingehende Behauptungen müssen vom Asylwerber jedoch aufgestellt und glaubhaft gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010467.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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