RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0357

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1997
beobachten
merken

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit iSd § 6 Abs 1 WaffG kann ein wiederholtes Lenken von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand nicht ohne Bedeutung sein (hier kommt hinzu, daß der Waffenpaßinhaber erneut in alkoholisiertem Zustand im Rahmen seines ordnungsstörenden Verhaltens so weit gegangen ist, daß er nach erfolgloser Abmahnung festgenommen werden mußte).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200357.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten