RS Vwgh 1997/11/24 93/17/0063

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Veröffentlicht am 24.11.1997
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;
LAO Wr 1962 §160a;

Rechtssatz

Wenn das E vom 24.9.1993, 93/17/0055, ausspricht, es müsse die Frage, ob eine Berufung im Sinne des § 160a Wr LAO wenig erfolgversprechend ist, nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag geprüft werden, so sind darunter, unter Beachtung der grundsätzlichen Überlegungen im E vom 24.9.1993, 93/17/0055 und im E vom 19.12.1991, 91/14/0164, die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag DURCH DIE BEHÖRDE ERSTER INSTANZ zu verstehen, wobei - aus der Warte des anhängigen Berufungsverfahrens - die Berufungsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu prüfen sind (E 26.7.1995, 95/16/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993170063.X07

Im RIS seit

10.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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