RS Vwgh 1997/12/18 97/11/0274

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/15 Vertragsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art9 Abs1;
VwRallg;
WrÜbk über das Recht der Verträge Art26;
ZustG §7;

Rechtssatz

Schon die Bedachtnahme auf die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes, die gemäß Art 9 Abs 1 B-VG als Bestandteile des Bundesrechtes gelten und zu denen der Grundsatz, daß Verträge nach Treu und Glauben zu erfüllen sind, gehört (vgl die Präambel und Art 26 des WrÜbk über das Recht der Verträge), verbietet es, § 7 ZustG den Inhalt beizumessen, daß damit auch Verstöße gegen in Staatsverträgen enthaltene ausdrückliche Zustellverbote und damit unerlaubte Eingriffe in die Hoheitsrechte eines anderen Staates saniert werden und sohin jedenfalls innerstaatlich sanktionslos bleiben.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110274.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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