RS Vwgh 1998/1/14 97/01/0736

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Veröffentlicht am 14.01.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §16 Abs1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/31 94/01/0778 4

Stammrechtssatz

Selbst eine bewußt unvollständige Angabe des Asylwerbers iZm einem früheren Aufenthalt in Österreich läßt noch nicht den Schluß zu, daß auch die Behauptungen des Asylwerbers hinsichtlich seiner Fluchtgründe nicht den Tatsachen entsprächen.

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997010736.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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