RS Vwgh 1998/2/19 97/20/0702

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Veröffentlicht am 19.02.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

B-VG Art140 Abs1;
WaffG 1986 §7;
WaffG 1996 §10;
WaffG 1996 §62 Abs1;

Rechtssatz

§ 10 WaffG 1996 bringt inhaltlich lediglich die schon bisher im § 7 WaffG, BGBl 1986/443, festgelegten Ermessenskriterien wortgleich zum Ausdruck. Nach der daher für § 10 WaffG 1996 weiterhin relevanten Rechtsprechung zum § 7 WaffG ist das zu berücksichtigende öffentliche Interesse an der Abwendung der mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahr sehr hoch zu veranschlagen (Hinweis E 25.6.1968, 35/68, VwSlg 7374 A/1968). Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den auch anhängige Verfahren über Anträge auf Ausstellung eines Waffenpasses erfassenden § 62 Abs 1 WaffG 1996 sind daher aus Anlaß des vorliegenden Beschwerdefalles beim VwGH nicht entstanden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997200702.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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