RS Vwgh 1998/3/18 96/09/0145

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Veröffentlicht am 18.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
BDG 1979 §123 Abs2;
BDG 1979 §124 Abs2;

Rechtssatz

Steht hinsichtlich eines Anschuldigungspunktes schon der Einleitungsbeschluß mit der Rechtslage nicht in Einklang und ist demzufolge ein Disziplinarverfahren in diesem Umfang nicht rechtmäßig eingeleitet worden, so belastet dies den (nach der Systematik des Gesetzes auf dem Einleitungsbeschluß als Prozeßvoraussetzung aufbauenden) Verhandlungsbeschluß auch aus diesem Grund mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (Hinweis E 26.11.1992, 92/09/0101).

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090145.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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