RS Vwgh 1998/3/26 96/11/0095

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Veröffentlicht am 26.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §73 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/11/0226 3 (hier: Das Fehlen jeglicher Erfahrung im Umgang mit Computern ist).

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf § 67 Abs 2 KFG durchzuführende verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß sie auch hinsichtlich "älterer Kraftfahrer" und "einfacherer Menschen" aussagekräftig sind (Hinweis E 22.9.1995, 93/11/0245).

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996110095.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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