RS Vwgh 1998/4/21 97/11/0284

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Veröffentlicht am 21.04.1998
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §28 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/11/0316 E 21. April 1998

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/20 91/19/0201 1

Stammrechtssatz

Ein Zuwiderhandeln iSd § 28 Abs 1 AZG erfordert kein "tätiges Verhalten" des Arbeitgebers. Dieser Tatbestand kann auch durch Unterlassen erfüllt werden (Hinweis E 9.6.1988, 88/08/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110284.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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