RS Vwgh 1998/5/7 98/20/0032

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Veröffentlicht am 07.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/02 93/01/0971 3

Stammrechtssatz

Durch den Umstand, daß sich die belBeh entgegen § 20 Abs 1 AsylG 1991 auch mit dem Berufungsvorbringen auseinandergesetzt hat, kann der Asylwerber in Rechten nicht verletzt sein, wenn aus den Ermittlungsergebnissen erster Instanz die Flüchtlingseigenschaft nicht abgeleitet werden kann (Hinweis E 15.12.1993, 93/01/0285).

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998200032.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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