RS Vwgh 1998/5/12 96/08/0168

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Veröffentlicht am 12.05.1998
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Index

23/01 Konkursordnung
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §18 Abs8;
KO §25;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/23 96/08/0058 1

Stammrechtssatz

Der Wortlaut des § 18 Abs 8 AlVG läßt eine Auslegung dahin, daß der Bezug von Kündigungsentschädigung der Wiederaufnahme der Beschäftigung gleichzuhalten sei und der vorzeitige begründete Austritt gem § 25 KO der Arbeitgeberkündigung entspreche, nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996080168.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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