RS Vwgh 1998/6/5 98/21/0227

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Veröffentlicht am 05.06.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §11 Abs2;
AsylG 1997 §19 Abs2;
FrG 1997 §33 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/21/0228 98/21/0229

Rechtssatz

Wenn auch gemäß § 11 Abs 2 AsylG 1997 nach Abweisung des Asylantrages des Angehörigen die der Sache nach damit verbundenen Asylerstreckungsanträge als Asylanträge gelten, steht die bloße Möglichkeit, daß den Ausgewiesenen, die einen Asylerstreckungsantrag gestellt haben, gemäß § 19 Abs 2 AsylG 1997 eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung zuerkannt werden könnte, der verfügten Ausweisung nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998210227.X01

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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